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Da im Internet sehr viele, nur schwer verständliche und nicht eindeutige Erklärungen zur Versteuerung von digitalen Währungen kursieren, haben wir in diesem Artikel alles das zusammengefasst, was ein Privater Verkäufer beachten muss, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

 

Der Kauf und spätere Verkauf von Bitcoins stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar, für das, genau wie für klassische Währungen eine so genannte Spekulationsfrist von einem Jahr gilt.  Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit Währungen sind gemäß §23 EStG steuerpflichtig, wenn  die Währung kürzer als ein Jahr gehalten wird. Entscheidend sind also die Zeitpunkte des Kaufs und des Verkaufs. Wird also z.B. ein Bitcoin verkauft, bevor er mindestens 1 Jahr im eigenen Besitz war, muss der daraus resultierende Gewinn in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben werden. Liegt mehr als ein Jahr zwischen dem Kauf und dem Verkauf, wird der Handel nicht besteuert.

 

 

Beispiel Steuerfreiheit:

Ihr kauft am 2.Februar 2018 zum Beispiel 10 Litecoins im Wert von 3000€.

Am 6.Februar 2019 verkauft ihr diese wieder aufgrund der Wertsteigerung für 5000€. Somit unterliegt der Gewinn nicht der Einkommenssteuerpflicht! Ihr zahlt keine Steuer!

 

Beispiel Steuerpflicht:

Ihr verkauft die aus dem ersten Beispiel erworbenen Litecoins

bereits im Dezember 2018 für 5000€. In diesem Fall wird der Gewinn

in höhe von 2000€ als privates Veräußerungsgeschäft gemäß

§23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig. Er muss also in der  Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben und mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

 

Achtung bei der Freigrenze:

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aller Veräußerungen in einem Kalenderjahr weniger als 600 Euro beträgt. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag! Das bedeutet wenn der Gesamtgewinn über 600€ liegt, ist er komplett steuerpflichtig. Habt ihr also einen Veräußerungsgewinn von 800 Euro, müssen nicht nur die 200€, welche über der Freigrenze liegen versteuert werden, sondern gesamten 800€.

 

FIFO PRINZIP:

Damit euch das Finanzamt nichts anhaben kann müsst ihr unbedingt das FIFO(First in First Out) Prinzip beachten! Oft kommt es nämlich vor das ihr die Coins zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft werden. Wenn man dann einen Teil der Coins verkauft, stellt sich also die Frage, ob für die Spekulationsfrist und die Besteuerung der Zeitpunkt des ersten oder des zweiten Kaufs betrachtet wird. In diesem Fall findet das FIFO Prinzip seine Anwendung. Was zuerst gekauft wurde wird zuerst verkauft! Damit dieser Vorgang reibungslos funktioniert müsst ihr unbedingt einen Überblick über die Anschaffungszeitpunkte euerer digitalen Währungen haben. Hierzu könnt ihr euch notfalls eine Excel Tabelle anlegen in der ihr alles dokummentiert. Oder ihr seid bei einer dem EU-Recht unterliegenden Handelsbörse wie Bitcoin.de oder Bitfinex.com angemeldet. Hier werden ohnehin alle Transaktionen und Käufe dokummentiert. So könnt ihr jederzeit überprüfen wann ihr was in welcher Menge gekauft habt.

 

Wenn ihr diese einfachen Grundregeln beachtet werdet ihr nach der aktuellen Gesetzeslage keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Sollten Änderungen auftreten werden wir euch zeitnah darüber informieren!

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