Da im Internet sehr viele, nur schwer verständliche und nicht eindeutige Erklärungen zur Versteuerung von digitalen Währungen kursieren, haben wir in diesem Artikel alles das zusammengefasst, was ein Privater Verkäufer beachten muss, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.
Der Kauf und spätere Verkauf von Bitcoins stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar, für das, genau wie für klassische Währungen eine so genannte Spekulationsfrist von einem Jahr gilt. Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit Währungen sind gemäß §23 EStG steuerpflichtig, wenn die Währung kürzer als ein Jahr gehalten wird. Entscheidend sind also die Zeitpunkte des Kaufs und des Verkaufs. Wird also z.B. ein Bitcoin verkauft, bevor er mindestens 1 Jahr im eigenen Besitz war, muss der daraus resultierende Gewinn in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben werden. Liegt mehr als ein Jahr zwischen dem Kauf und dem Verkauf, wird der Handel nicht besteuert.
Beispiel Steuerfreiheit:
Ihr kauft am 2.Februar 2018 zum Beispiel 10 Litecoins im Wert von 3000€.
Am 6.Februar 2019 verkauft ihr diese wieder aufgrund der Wertsteigerung für 5000€. Somit unterliegt der Gewinn nicht der Einkommenssteuerpflicht! Ihr zahlt keine Steuer!
Beispiel Steuerpflicht:
Ihr verkauft die aus dem ersten Beispiel erworbenen Litecoins
bereits im Dezember 2018 für 5000€. In diesem Fall wird der Gewinn
in höhe von 2000€ als privates Veräußerungsgeschäft gemäß
§23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig. Er muss also in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben und mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Achtung bei der Freigrenze:
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aller Veräußerungen in einem Kalenderjahr weniger als 600 Euro beträgt. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag! Das bedeutet wenn der Gesamtgewinn über 600€ liegt, ist er komplett steuerpflichtig. Habt ihr also einen Veräußerungsgewinn von 800 Euro, müssen nicht nur die 200€, welche über der Freigrenze liegen versteuert werden, sondern gesamten 800€.